Wie kann KI Rechnungen auslesen?
Der Ablauf nimmt den Beleg an, egal ob er als Scan, PDF, Foto oder XML-Datensatz kommt, und zieht die Angaben heraus, die in die Buchhaltung müssen: Rechnungssteller, Rechnungsnummer, Datum, Betrag, Steuersatz, Leistungszeitraum und Bestellbezug. Bei einer E-Rechnung stehen diese Felder strukturiert im Datensatz, bei Papier und PDF liest die KI sie aus dem Bild. Werte, bei denen sie unsicher ist, werden markiert und einem Menschen vorgelegt.
Kann KI Rechnungen auch prüfen?
Sie kann die Prüfung vorbereiten, nicht abschließen. Die rechnerische Prüfung, also ob Summen und Steuerbeträge stimmen und ob Pflichtangaben nach § 14 UStG fehlen, lässt sich zuverlässig automatisieren. Der Abgleich mit Bestellung und Lieferschein ebenfalls, samt Benennung der Abweichung. Die sachliche Prüfung, ob die Leistung so erbracht wurde, bleibt bei dem Menschen, der vor Ort war.
Was ändert sich durch die E-Rechnungspflicht?
Empfangen müssen inländische Unternehmer seit dem 1. Januar 2025, auch Kleinunternehmer. Beim Ausstellen staffelt § 27 Absatz 38 UStG nach dem Zeitpunkt des Umsatzes: Für Umsätze vor dem 1. Januar 2027 darf bis Ende 2026 auf Papier abgerechnet werden, für Umsätze aus 2027 bis Ende 2027, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers im Sinne des § 19 Absatz 2 UStG im Vorjahr nicht mehr als 800.000 Euro betragen hat. Ein einfaches PDF ist kein Papier, sondern ein anderes elektronisches Format und nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig. Unabhängig von der Umsatzgrenze bleiben EDI-Verfahren nach § 27 Absatz 38 Nummer 3 UStG für Umsätze aus 2027 zulässig, ebenfalls nur mit Zustimmung des Empfängers. Ausgenommen bleiben Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro nach § 33 UStDV, Fahrausweise nach § 34 UStDV und Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 34a UStDV. Bei den Kleinbetragsrechnungen gilt das nicht durchgängig: § 33 Satz 3 UStDV nimmt Leistungen nach den §§ 3c, 6a und 13b UStG aus, und darunter fallen nach § 13b Absatz 2 Nummer 4 UStG die Bauleistungen. Ist ein Umsatz nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG steuerfrei, besteht schon keine Pflicht zur Rechnungsausstellung. Für deinen Fall entscheidet dein Steuerberater, das hier ist keine Steuerberatung.
Reicht ein PDF als E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz. Nach § 14 Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 UStG muss das Format der europäischen Normenreihe EN 16931 entsprechen. Darunter fallen in Deutschland der Standard XRechnung und das hybride ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1, aber nicht in jedem Profil: MINIMUM und BASIC-WL sind ausgenommen, weil sie keine vollständige Rechnung abbilden. Version und Profil gehören also zusammen, die Versionsnummer allein sagt nichts. Nummer 2 ist der Auffangtatbestand daneben: Aussteller und Empfänger dürfen ein abweichendes Format vereinbaren, etwa ein EDI-Verfahren, wenn sich die erforderlichen Angaben vollständig in ein Format überführen lassen, das der Norm entspricht oder mit ihr interoperabel ist. Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format und innerhalb der Übergangsfristen nur mit Zustimmung des Empfängers zulässig, danach zwischen inländischen Unternehmern nur noch in den Ausnahmefällen wie Kleinbetragsrechnungen. Bei hybriden Formaten gilt der strukturierte Teil, nicht die lesbare Ansicht. Ob eine Datei technisch passt, sagt die Formatvalidierung; ob Leistung, Preis und Bestellbezug stimmen, klärt erst die inhaltliche Rechnungsprüfung. Für deinen Fall entscheidet dein Steuerberater, das hier ist keine Steuerberatung.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren und wie?
Nach § 14b Absatz 1 UStG acht Jahre, gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres der Ausstellung. § 147 Absatz 3 AO nennt für Buchungsbelege dieselbe Frist. Die acht Jahre sind dabei eine Untergrenze: Nach § 147 Absatz 3 Satz 5 AO läuft die Frist nicht ab, solange die Unterlagen für Steuern von Bedeutung sind, deren Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Aufbewahrt wird grundsätzlich im empfangenen Format, bei einer E-Rechnung muss der strukturierte Teil unversehrt in seiner ursprünglichen Form vorliegen und maschinell auswertbar bleiben. Ein Ausdruck genügt nicht. Wie ihr das im Betrieb macht, gehört in die Verfahrensdokumentation. Für deinen Fall entscheidet dein Steuerberater, das hier ist keine Steuerberatung.
Was ist eine Verfahrensdokumentation und brauchen wir eine?
Sie beschreibt schriftlich, wie Belege in deinem Betrieb entstehen, hereinkommen, erfasst, geprüft, gebucht und archiviert werden, und wer dabei was darf. Die GoBD verlangen sie, damit ein Prüfer den Weg eines Belegs nachvollziehen kann, ohne im Betrieb zu sitzen. Wenn wir einen Ablauf bauen, schreiben wir die Beschreibung dieses Teils mit, damit dein Steuerberater sie in eure vorhandene Dokumentation übernehmen kann.
Kann die KI auch Dokumente zusammenfassen und im Dokumentenmanagement helfen?
Ja, und meistens ist das der zweite Schritt nach dem Rechnungseingang. Wartungsverträge, Lieferantenvereinbarungen und Ausschreibungsunterlagen lassen sich zusammenfassen, verschlagworten und durchsuchbar machen, wobei jede Antwort die Fundstelle mitzeigt, damit jemand am Original nachlesen kann. Als Ersatz für ein geprüftes Dokument taugt eine Zusammenfassung nicht, als Abkürzung der Suche schon.
Was kostet ein automatischer Rechnungseingang?
Das hängt davon ab, aus wie vielen Kanälen die Belege kommen, an wie viele Systeme der Ablauf angebunden wird und wie viele Ausnahmen es gibt. Deshalb steht hier keine Pauschale. Auf der Seite Investition steht die einzige Aussage, die wir vorab treffen: Ein erstes abgegrenztes Vorhaben startet ab 4.500 € netto. Nach dem kostenlosen Analysegespräch bekommst du eine feste Spanne für den nächsten Schritt, laufende Kosten für Server und Modelle eingerechnet.