Was kann ein KI-Telefonassistent für die Arztpraxis wirklich?
Er nimmt Anrufe an, wenn alle Leitungen belegt sind, und fragt strukturiert ab, worum es geht: Name, Geburtsdatum, Anliegen, Rückrufwunsch. Terminwunsch, Absage, Rezeptanforderung und Rückfrage landen getrennt in der jeweils passenden Liste. Auskünfte gibt er nur zu organisatorischen Dingen wie Öffnungszeiten, Anfahrt und mitzubringenden Unterlagen. Beschwerden bewertet er nicht und eine Dringlichkeit stuft er nicht ein. Sagt ein Anrufer von sich aus, es sei dringend, stellt er ohne eigene Bewertung an die Praxis durch. Ist dort gerade niemand erreichbar, sagt er das offen, nennt die hinterlegten Nummern für dringende Fälle, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 und im Notfall die 112, und nimmt den Rückrufwunsch auf. Wie viele Gespräche gleichzeitig laufen können und wohin er weiterleitet, hängt von deiner Telefonanlage, den freigeschalteten Leitungen und den Regeln ab, die wir vorher festlegen.
Darf eine Arztpraxis überhaupt einen externen KI-Dienstleister einbinden?
Ja, das Strafrecht sieht diesen Fall ausdrücklich vor. § 203 Absatz 3 Satz 2 StGB erlaubt es, fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen zu offenbaren, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist. Ein IT- oder KI-Dienstleister ist so eine mitwirkende Person. Der Arzt muss den Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten. Fehlt die Verpflichtung, ist das zuerst ein Haftungs- und berufsrechtliches Risiko. Strafbar nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 wird der Arzt erst, wenn die nicht verpflichtete Person zusätzlich ein Geheimnis unbefugt offenbart. Neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO braucht es deshalb eine ausdrückliche Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Bewertung für deinen Fall trifft dein Rechtsanwalt, nicht wir.
Baut ihr Systeme, die Diagnosen stellen oder Patienten einordnen?
Nein, und das ist keine Vorsichtsformel. Nach Artikel 2 Nummer 1 der EU-Medizinprodukteverordnung wird Software zum Medizinprodukt, sobald sie einen medizinischen Zweck erfüllen soll, etwa Diagnose, Überwachung, Vorhersage oder Behandlung. Ein Medizinprodukt zu bauen und in Verkehr zu bringen ist ein eigener regulatorischer Weg mit Konformitätsbewertung, den wir nicht gehen. Wir bauen die Organisation drumherum: Telefon, Termine, Rezeptannahme, Dokumentensortierung, Wissenssuche. Wenn ein Wunsch diese Linie überschreitet, sagen wir das und bauen es nicht.
Wo liegen die Patientendaten?
Wo möglich, wählen wir Anbieter mit Verarbeitung in der EU. Kann ein Anbieter Daten außerhalb der EU verarbeiten, sagen wir das vor dem Start und nennen die Rechtsgrundlage, etwa das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln. Unterauftragnehmer legen wir ebenfalls vorher offen, denn schon ein Zugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung nach Artikel 44 ff. DSGVO. Wo eine Praxis noch enger fahren will, ist auch ein Betrieb im eigenen Haus möglich. Vor dem Start legen wir fest, welche Daten das System überhaupt sieht, und dokumentieren das für dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und deine Datenschutzerklärung. Gesundheitsdaten fallen unter Artikel 9 DSGVO, deshalb ist die Datensparsamkeit hier kein Ideal, sondern die Bauvorgabe.
Müssen wir unser Praxisverwaltungssystem wechseln?
Nein, und das wäre auch die falsche Reihenfolge. Dokumentation, Abrechnung, Terminbuch und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind gelöste Probleme, dafür gibt es zertifizierte Branchensoftware. Wir setzen daneben an, dort wo heute Handarbeit läuft, und binden uns an das an, was du schon hast. Wenn dein System den Fall bereits abdeckt, sagen wir das und bauen nichts.
Merken Patienten, dass sie mit einer KI sprechen?
Ja, und das ist seit dem 2. August 2026 auch Pflicht: Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung verlangt, dass ein KI-System, das direkt mit Menschen spricht, so gebaut ist, dass die Person erfährt, mit einem KI-System zu sprechen. Ausgenommen ist, was ohnehin offensichtlich ist. Wir würden es auch ohne diese Pflicht so bauen. Der Assistent sagt zu Beginn, dass er ein automatischer Assistent der Praxis ist, und er sagt auch, wie man einen Menschen erreicht. Damit auch ältere Patienten zurechtkommen, bauen wir die Fragen kurz und in einfacher Sprache und halten den Weg zum Menschen jederzeit offen. Wie die Ansage bei euch genau lautet, legt ihr fest.
Ab welcher Praxisgröße lohnt sich das?
Entscheidend ist nicht die Zahl der Ärzte, sondern wie oft ein Ablauf vorkommt. Eine Hausarztpraxis mit zwei Ärzten und dreihundert Anrufen am Tag hat einen größeren Hebel als eine größere Facharztpraxis mit langen, planbaren Terminen. Im Analysegespräch zählen wir die Vorgänge und rechnen es an deinen Zahlen durch, bevor irgendjemand ein Angebot schreibt.
Was kostet ein KI-Telefonassistent für eine Arztpraxis?
Das hängt davon ab, wie viele Anliegen er unterscheiden muss, an welche Systeme er angebunden wird und wie viele Ausnahmen es gibt. Deshalb steht hier keine Pauschale. Auf der Seite Investition steht die einzige Aussage, die wir vorab treffen: Ein erstes abgegrenztes Vorhaben startet ab 4.500 € netto. Nach dem kostenlosen Analysegespräch bekommst du eine feste Spanne für den nächsten Schritt, laufende Kosten für Server, Telefonie und Modelle eingerechnet.