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KI für Arztpraxen: das Telefon wird wieder ruhig.

gerlinger.ai ist eine KI-Agentur für Arztpraxen. Wir sitzen in Backnang im Rems-Murr-Kreis, bauen für Betriebe mit 5 bis 250 Mitarbeitern und fangen dort an, wo in der Praxis der Tag zerfällt: am Telefon. Terminwünsche, Absagen, Rezeptanforderungen und die Frage nach dem Befund binden am Vormittag die komplette Anmeldung. Wir bauen die Organisation drumherum. Medizin machen wir nicht, und Diagnostik erst recht nicht.

45 Minuten, kostenlos und ohne Verkaufsgespräch. Im Umkreis von etwa 60 Kilometern um Backnang kommen wir für den Auftakt in die Praxis, sonst läuft alles per Video.

Auswahl aus über 200 Projekten seit 2007, überwiegend Handel und E-Commerce.

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2007DigitalbrancheSeit 2007, heute mit Fokus auf KI

Der Vormittag gehört dem Telefon, nicht dem Wartezimmer.

Jeder Anruf reißt eine medizinische Fachangestellte aus dem, was sie gerade tut, und die Patienten am Tresen warten mit. Terminwunsch, Absage, Rezeptanforderung und die Frage nach dem Befund kommen alle über dieselbe Leitung, und was nicht durchkommt, landet als Rückrufwunsch auf dem Anrufbeantworter.

Kurz erklärt

KI für Arztpraxen ersetzt keine ärztliche Entscheidung und keine Diagnostik. Sie übernimmt die Organisation: Anrufe annehmen, Termine vergeben und absagen, Rezeptanforderungen aufnehmen, Post und Arztbriefe erfassen und Antworten zu Praxisabläufen finden. Freigegeben wird weiter von einem Menschen.

  • Anrufe annehmen
  • Termine steuern
  • Rezepte aufnehmen
  • Post erfassen
Unser Maßstab

Wir suchen den einen Ablauf, der jede Woche Stunden frisst und immer gleich läuft. Der wird zuerst automatisiert, gemessen und erst danach kommt der nächste.

Wenn dein Praxisverwaltungssystem das Problem schon löst, sagen wir das und bauen nichts.

Sechs von zehn Arztpraxen vergeben Termine nicht online.

Was nicht online läuft, läuft über das Telefon und über den Tresen. Genau deshalb ist das Telefon in einer Praxis kein Nebenthema, sondern der Engpass, an dem der ganze Vormittag hängt.

40%

der Arztpraxen boten eine Online-Terminvereinbarung an

PraxisBarometer Digitalisierung 2025 für die KBV, September 2025
45%

der Arztpraxen boten eine Online-Rezeptbestellung an

PraxisBarometer Digitalisierung 2025 für die KBV, September 2025
15%

der Arztpraxen bekamen Entlassbriefe tatsächlich digital

PraxisBarometer Digitalisierung 2025 für die KBV, September 2025

Alle drei Werte stammen aus dem PraxisBarometer Digitalisierung 2025, das das IGES Institut im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhoben hat: Befragung im Juni/Juli 2025, insgesamt 1.719 vertragsärztliche und -psychotherapeutische Praxen, Kurzbericht Berlin, September 2025. Die drei Prozentwerte weist der Kurzbericht für die Arztpraxen aus, also für die vertragsärztliche Teilgruppe. Bei den psychotherapeutischen Praxen liegt die Online-Terminvereinbarung bei 14 Prozent. Online-Rezeptbestellung und Online-Terminvereinbarung legten gegenüber dem Vorjahr um jeweils sieben Prozentpunkte zu. Bei den Entlassbriefen fällt die Lücke besonders auf: 85 Prozent der Arztpraxen halten die digitale Übertragung für nützlich, für 15 Prozent ist sie Realität. Alles andere kommt weiter als Papier oder Fax in die Praxis und muss von Hand erfasst werden.

Fünf Abläufe, bei denen sich ein KI-Assistent für die Arztpraxis zuerst lohnt.

Alle fünf haben dasselbe Muster: Sie wiederholen sich jeden Tag, die nötigen Angaben liegen schon in der Praxis, und heute trägt ein Mensch sie von Hand zusammen.

  1. 01

    Ein KI-Telefonassistent für den Vormittag

    Ein KI-Telefonassistent für die Arztpraxis nimmt ab, wenn alle Leitungen belegt sind, und fragt strukturiert ab, worum es geht: Name, Geburtsdatum, Anliegen, Rückrufwunsch. Terminwunsch, Rezeptanforderung, Absage und Rückfrage landen getrennt in der jeweils richtigen Liste, statt zusammen auf dem Anrufbeantworter. Der Assistent ordnet nur organisatorisch ein: Er bewertet keine Beschwerden und stuft keine Dringlichkeit ein. Sagt ein Anrufer von sich aus, es sei dringend, stellt er ohne eigene Bewertung an die Praxis durch. Ist dort gerade niemand erreichbar, sagt er das offen, nennt die von euch hinterlegten Nummern für dringende Fälle, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 und im Notfall die 112, und nimmt den Rückrufwunsch auf. Diese Grenze ziehen wir bewusst hart. Wie viele Gespräche gleichzeitig laufen können und wohin er weiterleitet, hängt von deiner Telefonanlage, den freigeschalteten Leitungen und den Regeln ab, die wir vorher festlegen.

  2. 02

    Rezeptanforderungen annehmen und vorbereiten

    Die Dauerverordnung ist ein Anruf, der sich jeden Tag wiederholt und immer gleich abläuft. Wie groß ihr Anteil an den Anrufen in deiner Praxis ist, zählen wir im Analysegespräch an deinen Zahlen. Ein Ablauf nimmt die Anforderung entgegen, ordnet sie dem bekannten Patienten zu, hält fest, welches Präparat der Patient nennt, und legt eine fertig vorbereitete Liste für die Praxis an. Gegen Medikationsdaten gleicht er nichts ab und die Verordnung prüft er nicht. Ausgestellt und signiert wird sie weiterhin ärztlich. Was die Automation spart, ist das Notieren, Nachfragen und Sortieren davor.

  3. 03

    Termine vergeben, absagen und daran erinnern

    Absagen kommen kurzfristig, oft telefonisch, und der freie Platz bleibt leer, weil niemand Zeit hat, die Warteliste durchzutelefonieren. Ein Ablauf nimmt die Absage an, gibt den Slot frei, benachrichtigt den nächsten passenden Patienten und erinnert vorher automatisch an den Termin. Nach welchen Regeln nachbesetzt wird, legst du fest, nicht das System.

  4. 04

    Arztbriefe und Papierpost erfassen

    Befunde, Entlassbriefe und Überweisungen kommen als Fax, als Brief und als PDF. Eine Dokumentenerkennung liest aus, von wem das Dokument stammt, um welchen Patienten es geht, welches Datum und welche Art von Dokument vorliegt, und schlägt die Zuordnung zur Akte vor. Die medizinische Bewertung des Inhalts macht sie nicht, sie sortiert. Unklare Fälle werden markiert statt stillschweigend abgelegt.

  5. 05

    Eine Wissensdatenbank für die Praxisabläufe

    Wie läuft die Vorbereitung für diese Untersuchung, welches Formular braucht die Kasse dafür, was gilt bei uns für Hausbesuche? Neue medizinische Fachangestellte fragen das dreimal am Tag, und jede Frage kostet zwei Menschen Zeit. Eine Wissensdatenbank aus euren eigenen Ablaufbeschreibungen antwortet in Sekunden und zeigt die Fundstelle mit, damit die Antwort am Original geprüft werden kann.

Wir haben in diesen Branchen keine öffentlichen Referenzen und behaupten auch keine. Was hier steht, sind Abläufe und ihre Machbarkeit, keine Fallstudien.

Schweigepflicht, Gesundheitsdaten und die Grenze zum Medizinprodukt.

In einer Arztpraxis reicht ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO nicht aus. Die Schweigepflicht ist strafbewehrt, Patientendaten fallen unter die strengste Kategorie der DSGVO, und es gibt eine klare Linie, ab der Software zum Medizinprodukt wird. Diese Linie überschreiten wir nicht.

Punkt 1

Die Schweigepflicht ist Strafrecht

§ 203 Absatz 1 Nummer 1 StGB stellt es unter Strafe, wenn ein Arzt ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart. Absatz 3 Satz 2 erlaubt ausdrücklich, fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen zu offenbaren, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist. Ein IT- oder KI-Dienstleister ist genau so eine mitwirkende Person. Nach Absatz 4 Satz 1 macht sich die mitwirkende Person selbst strafbar, wenn sie ein Geheimnis unbefugt offenbart. Den Arzt trifft die Pflicht, den Dienstleister zur Geheimhaltung zu verpflichten. Fehlt diese Verpflichtung, ist das zuerst ein Haftungs- und berufsrechtliches Risiko. Strafbar nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 wird der Arzt erst, wenn die nicht verpflichtete Person zusätzlich ein Geheimnis unbefugt offenbart. Deshalb steht diese Verpflichtung bei uns im Vertrag, nicht in einer Fußnote.

Punkt 2

Patientendaten sind besondere Kategorien nach Artikel 9 DSGVO

Gesundheitsdaten stehen unter einem grundsätzlichen Verarbeitungsverbot mit engen Ausnahmen. Für einen Auftragsverarbeiter heißt das: Auftragsverarbeitungsvertrag, festgelegte Zwecke, dokumentierte technische und organisatorische Maßnahmen und keine Verarbeitung, die über den Auftrag hinausgeht. Wo möglich, wählen wir Anbieter mit Verarbeitung in der EU. Kann ein Anbieter Daten außerhalb der EU verarbeiten, sagen wir das vor dem Start und nennen die Rechtsgrundlage, etwa das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln. Unterauftragnehmer legen wir ebenfalls vorher offen, denn schon ein Zugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung nach Artikel 44 ff. DSGVO. Vor dem Start legen wir schriftlich fest, welche Felder ein System überhaupt sieht, und was für dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten daraus folgt.

Punkt 3

Wir bauen keine Medizinprodukte

Nach Artikel 2 Nummer 1 der EU-Medizinprodukteverordnung wird eine Software zum Medizinprodukt, wenn der Hersteller sie für Menschen bestimmt und sie einen medizinischen Zweck erfüllen soll, etwa Diagnose, Verhütung, Überwachung, Vorhersage, Prognose, Behandlung oder Linderung von Krankheiten. Entscheidend ist also die Zweckbestimmung. Genau das machen wir nicht: keine Diagnose, keine Therapieempfehlung, keine Triage, keine Befundbewertung. Auch der Telefonassistent bewertet keine Symptome und stuft keine Dringlichkeit ein, er nimmt Anliegen organisatorisch auf. Terminvergabe, Telefonannahme, die Annahme einer Rezeptanforderung, Dokumentensortierung und Wissenssuche haben keinen medizinischen Zweck. Bei der Rezeptanforderung nimmt der Ablauf nur auf, was der Patient selbst nennt. Gegen Medikationsdaten gleicht er nichts ab, und die Verordnung prüft und unterschreibt der Arzt. Zur Zweckbestimmung zählen nach Artikel 2 Nummer 12 derselben Verordnung auch Angaben in Werbe- und Verkaufsmaterialien, deshalb sagen wir auch in der Werbung nichts zu, was auf eine medizinische Einstufung hinausläuft. Wir schreiben das in die Zweckbestimmung des Systems und halten uns daran.

Quellen im Wortlaut: § 203 StGB, Artikel 9 DSGVO und Artikel 2 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte, abgerufen am 10. September 2026. Die Bundesärztekammer beschreibt in ihrem Thesenpapier „Künstliche Intelligenz in der Gesundheitsversorgung“ vom März 2025 dieselbe Beobachtung: KI komme „über das Versprechen der Effektivitätsverbesserung in die administrativen Prozesse der Gesundheitsversorgung, weniger über eine gezielte Verbesserung der konkreten medizinischen Versorgung selbst“. Das ist keine Rechtsberatung: Die Bewertung für deine Praxis trifft dein Rechtsanwalt oder dein Datenschutzbeauftragter.

Was sich in einer Praxis rechnet und was nicht.

Die Rechnung ist einfach: Wie oft passiert der Ablauf, wie lange dauert er heute, und wie viel davon bleibt übrig. Trägt sie nicht, sagen wir das vor dem Angebot.

Rechnet sich meistens

  • Anrufe am Vormittag, die niemand annehmen kann
  • Rezeptanforderungen, die jeden Tag gleich hereinkommen
  • Terminabsagen und das Nachbesetzen freier Plätze
  • Papier- und Faxpost, die von Hand zugeordnet wird
  • Fragen zu Praxisabläufen, die neue Mitarbeiter täglich stellen

Rechnet sich selten

  • Abläufe, die nur ein paar Mal im Jahr vorkommen
  • ein Ablauf, für den die nötigen Angaben nirgends gepflegt sind
  • Altakten auf Papier, die erst vollständig erfasst werden müssten
  • eine Eigenentwicklung für etwas, das dein Praxisverwaltungssystem kann
  • alle Abläufe gleichzeitig umstellen

Was wir gar nicht bauen: Diagnose, Triage, Befundbewertung und die ärztliche Entscheidung selbst stehen hier bewusst nicht als Kostenfrage. Sie haben eine medizinische Zweckbestimmung, und diese Linie überschreiten wir auch dann nicht, wenn sich die Rechnung tragen würde. Was das im Einzelnen heißt, steht oben unter „Wir bauen keine Medizinprodukte“.

Welche Software eine Praxis wirklich braucht.

Die Reihenfolge entscheidet über die Kosten. Erst das Praxisverwaltungssystem für die Kernabläufe, dann die KI-Bausteine daneben, und eigene Software nur dort, wo beides nicht passt.

Grundlage

Praxisverwaltungssystem von der Stange

Dokumentation, Abrechnung, Terminbuch und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind gelöste und zugelassene Probleme. Dafür gibt es zertifizierte Branchensoftware, und für eine Praxis ist sie fast immer günstiger und sicherer als jede Eigenentwicklung.

  • läuft am ersten Tag
  • Wartung und Zulassungen inklusive
  • keine Entwicklungskosten
Aufsatz

KI-Bausteine an den Rändern

Dort, wo das Praxisverwaltungssystem endet, beginnt die Handarbeit: das Telefon am Vormittag, die Rezeptliste, die Warteliste nach einer Absage, der Faxstapel, die immer gleiche Frage der neuen Mitarbeiterin. Genau diese Lücken schließen wir, ohne dein bestehendes System anzufassen.

  • Automationen für wiederkehrende Abläufe
  • Telefonassistent und Patienten-Chat
  • Wissensdatenbank mit Fundstelle
Ausnahme

Eigene Software für den eigenen Ablauf

Erst wenn ein Ablauf für deine Praxis typisch ist und keine Standardlösung ihn abbildet, lohnt sich eine eigene Web-App. Typisch sind Portale für Rezeptanforderung und Dokumentenupload, Auswertungen über mehrere Systeme und Dashboards für die Praxissteuerung, alles ohne medizinische Zweckbestimmung.

  • nur für einen klar benannten Ablauf
  • an vorhandene Systeme angebunden
  • die Software gehört dir

Der Einstieg ist ein Ablauf, kein Projekt.

Im kostenlosen Analysegespräch nehmen wir eine Woche in deiner Praxis auseinander und suchen den Ablauf mit dem größten Hebel. Danach bekommst du eine schriftliche Einschätzung mit den drei sinnvollsten Ansatzpunkten und weißt, ob sich der erste Schritt trägt.

Weiter geht es je nach Fall mit einer Automation, einer KI-Lösung wie Wissensdatenbank oder Dokumentenerkennung oder einer Web-App. Weil in einer Praxis fast immer das Telefon der Engpass ist, lohnt sich zuerst ein Blick auf die Seite KI-Telefonassistent: Dort steht, wie Annahme, Weiterleitung und Übergabe an einen Menschen im Detail funktionieren. Wer erst einmal Ideen sammeln will, findet in den 50 KI-Abläufen die Aufgaben nach Abteilung sortiert. Was ein Vorhaben ungefähr kostet, steht auf der Seite Investition: Ein erstes abgegrenztes Vorhaben startet ab 4.500 € netto.

Häufige Fragen zu KI in der Arztpraxis.

Deine Frage fehlt? Schreib uns, wir antworten innerhalb eines Werktags.

Was kann ein KI-Telefonassistent für die Arztpraxis wirklich?

Er nimmt Anrufe an, wenn alle Leitungen belegt sind, und fragt strukturiert ab, worum es geht: Name, Geburtsdatum, Anliegen, Rückrufwunsch. Terminwunsch, Absage, Rezeptanforderung und Rückfrage landen getrennt in der jeweils passenden Liste. Auskünfte gibt er nur zu organisatorischen Dingen wie Öffnungszeiten, Anfahrt und mitzubringenden Unterlagen. Beschwerden bewertet er nicht und eine Dringlichkeit stuft er nicht ein. Sagt ein Anrufer von sich aus, es sei dringend, stellt er ohne eigene Bewertung an die Praxis durch. Ist dort gerade niemand erreichbar, sagt er das offen, nennt die hinterlegten Nummern für dringende Fälle, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 und im Notfall die 112, und nimmt den Rückrufwunsch auf. Wie viele Gespräche gleichzeitig laufen können und wohin er weiterleitet, hängt von deiner Telefonanlage, den freigeschalteten Leitungen und den Regeln ab, die wir vorher festlegen.

Darf eine Arztpraxis überhaupt einen externen KI-Dienstleister einbinden?

Ja, das Strafrecht sieht diesen Fall ausdrücklich vor. § 203 Absatz 3 Satz 2 StGB erlaubt es, fremde Geheimnisse gegenüber sonstigen Personen zu offenbaren, die an der beruflichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist. Ein IT- oder KI-Dienstleister ist so eine mitwirkende Person. Der Arzt muss den Dienstleister zur Geheimhaltung verpflichten. Fehlt die Verpflichtung, ist das zuerst ein Haftungs- und berufsrechtliches Risiko. Strafbar nach Absatz 4 Satz 2 Nummer 1 wird der Arzt erst, wenn die nicht verpflichtete Person zusätzlich ein Geheimnis unbefugt offenbart. Neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO braucht es deshalb eine ausdrückliche Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Bewertung für deinen Fall trifft dein Rechtsanwalt, nicht wir.

Baut ihr Systeme, die Diagnosen stellen oder Patienten einordnen?

Nein, und das ist keine Vorsichtsformel. Nach Artikel 2 Nummer 1 der EU-Medizinprodukteverordnung wird Software zum Medizinprodukt, sobald sie einen medizinischen Zweck erfüllen soll, etwa Diagnose, Überwachung, Vorhersage oder Behandlung. Ein Medizinprodukt zu bauen und in Verkehr zu bringen ist ein eigener regulatorischer Weg mit Konformitätsbewertung, den wir nicht gehen. Wir bauen die Organisation drumherum: Telefon, Termine, Rezeptannahme, Dokumentensortierung, Wissenssuche. Wenn ein Wunsch diese Linie überschreitet, sagen wir das und bauen es nicht.

Wo liegen die Patientendaten?

Wo möglich, wählen wir Anbieter mit Verarbeitung in der EU. Kann ein Anbieter Daten außerhalb der EU verarbeiten, sagen wir das vor dem Start und nennen die Rechtsgrundlage, etwa das EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln. Unterauftragnehmer legen wir ebenfalls vorher offen, denn schon ein Zugriff aus einem Drittland ist eine Übermittlung nach Artikel 44 ff. DSGVO. Wo eine Praxis noch enger fahren will, ist auch ein Betrieb im eigenen Haus möglich. Vor dem Start legen wir fest, welche Daten das System überhaupt sieht, und dokumentieren das für dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und deine Datenschutzerklärung. Gesundheitsdaten fallen unter Artikel 9 DSGVO, deshalb ist die Datensparsamkeit hier kein Ideal, sondern die Bauvorgabe.

Müssen wir unser Praxisverwaltungssystem wechseln?

Nein, und das wäre auch die falsche Reihenfolge. Dokumentation, Abrechnung, Terminbuch und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind gelöste Probleme, dafür gibt es zertifizierte Branchensoftware. Wir setzen daneben an, dort wo heute Handarbeit läuft, und binden uns an das an, was du schon hast. Wenn dein System den Fall bereits abdeckt, sagen wir das und bauen nichts.

Merken Patienten, dass sie mit einer KI sprechen?

Ja, und das ist seit dem 2. August 2026 auch Pflicht: Artikel 50 Absatz 1 der KI-Verordnung verlangt, dass ein KI-System, das direkt mit Menschen spricht, so gebaut ist, dass die Person erfährt, mit einem KI-System zu sprechen. Ausgenommen ist, was ohnehin offensichtlich ist. Wir würden es auch ohne diese Pflicht so bauen. Der Assistent sagt zu Beginn, dass er ein automatischer Assistent der Praxis ist, und er sagt auch, wie man einen Menschen erreicht. Damit auch ältere Patienten zurechtkommen, bauen wir die Fragen kurz und in einfacher Sprache und halten den Weg zum Menschen jederzeit offen. Wie die Ansage bei euch genau lautet, legt ihr fest.

Ab welcher Praxisgröße lohnt sich das?

Entscheidend ist nicht die Zahl der Ärzte, sondern wie oft ein Ablauf vorkommt. Eine Hausarztpraxis mit zwei Ärzten und dreihundert Anrufen am Tag hat einen größeren Hebel als eine größere Facharztpraxis mit langen, planbaren Terminen. Im Analysegespräch zählen wir die Vorgänge und rechnen es an deinen Zahlen durch, bevor irgendjemand ein Angebot schreibt.

Was kostet ein KI-Telefonassistent für eine Arztpraxis?

Das hängt davon ab, wie viele Anliegen er unterscheiden muss, an welche Systeme er angebunden wird und wie viele Ausnahmen es gibt. Deshalb steht hier keine Pauschale. Auf der Seite Investition steht die einzige Aussage, die wir vorab treffen: Ein erstes abgegrenztes Vorhaben startet ab 4.500 € netto. Nach dem kostenlosen Analysegespräch bekommst du eine feste Spanne für den nächsten Schritt, laufende Kosten für Server, Telefonie und Modelle eingerechnet.

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