Was kann ein KI-Telefonassistent für die Arztpraxis wirklich?
Er nimmt Anrufe an, wenn alle Leitungen belegt sind, und fragt strukturiert ab, worum es geht: Name, Geburtsdatum, Anliegen, Rückrufwunsch. Terminwunsch, Absage, Rezeptanforderung und Rückfrage landen getrennt in der jeweils passenden Liste. Auskünfte gibt er nur zu organisatorischen Dingen wie Öffnungszeiten oder dem Ablauf einer Untersuchung. Alles, was nach Notfall oder akuter Beschwerde klingt, stellt er sofort an einen Menschen durch, statt es selbst zu beantworten.
Darf eine Arztpraxis überhaupt einen externen KI-Dienstleister einbinden?
Ja, das Strafrecht sieht diesen Fall ausdrücklich vor. § 203 Absatz 3 Satz 2 StGB erlaubt es, Geheimnisse gegenüber sonstigen mitwirkenden Personen zu offenbaren, soweit das für deren Tätigkeit erforderlich ist. Ein IT- oder KI-Dienstleister ist so eine mitwirkende Person. Nach Absatz 4 macht sich der Arzt allerdings selbst strafbar, wenn er nicht dafür gesorgt hat, dass diese Person zur Geheimhaltung verpflichtet wurde. Neben dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO braucht es also eine ausdrückliche Verschwiegenheitsverpflichtung. Die Bewertung für deinen Fall trifft dein Rechtsanwalt, nicht wir.
Baut ihr Systeme, die Diagnosen stellen oder Patienten einordnen?
Nein, und das ist keine Vorsichtsformel. Nach Artikel 2 Nummer 1 der EU-Medizinprodukteverordnung wird Software zum Medizinprodukt, sobald sie einen medizinischen Zweck erfüllen soll, etwa Diagnose, Überwachung, Vorhersage oder Behandlung. Ein Medizinprodukt zu bauen und in Verkehr zu bringen ist ein eigener regulatorischer Weg mit Konformitätsbewertung, den wir nicht gehen. Wir bauen die Organisation drumherum: Telefon, Termine, Rezeptannahme, Dokumentensortierung, Wissenssuche. Wenn ein Wunsch diese Linie überschreitet, sagen wir das und bauen es nicht.
Wo liegen die Patientendaten?
Wir bauen die Lösungen so, dass sie auf europäischen Servern laufen und Patientendaten die EU nicht verlassen. Wo eine Praxis noch enger fahren will, ist auch ein Betrieb im eigenen Haus möglich. Vor dem Start legen wir fest, welche Daten das System überhaupt sieht, und dokumentieren das für dein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und deine Datenschutzerklärung. Gesundheitsdaten fallen unter Artikel 9 DSGVO, deshalb ist die Datensparsamkeit hier kein Ideal, sondern die Bauvorgabe.
Müssen wir unser Praxisverwaltungssystem wechseln?
Nein, und das wäre auch die falsche Reihenfolge. Dokumentation, Abrechnung, Terminbuch und die Anbindung an die Telematikinfrastruktur sind gelöste Probleme, dafür gibt es zertifizierte Branchensoftware. Wir setzen daneben an, dort wo heute Handarbeit läuft, und binden uns an das an, was du schon hast. Wenn dein System den Fall bereits abdeckt, sagen wir das und bauen nichts.
Merken Patienten, dass sie mit einer KI sprechen?
Ja, und das ist Absicht. Der Assistent sagt zu Beginn, dass er ein automatischer Assistent der Praxis ist, und er sagt auch, wie man einen Menschen erreicht. Damit auch ältere Patienten zurechtkommen, bauen wir die Fragen kurz und in einfacher Sprache und halten den Weg zum Menschen jederzeit offen. Wie die Ansage bei euch genau lautet, legt ihr fest.
Ab welcher Praxisgröße lohnt sich das?
Entscheidend ist nicht die Zahl der Ärzte, sondern wie oft ein Ablauf vorkommt. Eine Hausarztpraxis mit zwei Ärzten und dreihundert Anrufen am Tag hat einen größeren Hebel als eine größere Facharztpraxis mit langen, planbaren Terminen. Im KI-Ready-Check zählen wir die Vorgänge und rechnen es an deinen Zahlen durch, bevor irgendjemand ein Angebot schreibt.
Was kostet ein KI-Telefonassistent für eine Arztpraxis?
Das hängt davon ab, wie viele Anliegen er unterscheiden muss, an welche Systeme er angebunden wird und wie viele Ausnahmen es gibt. Deshalb steht hier keine Pauschale. Auf der Seite Investition steht die einzige Aussage, die wir vorab treffen: Es geht ab einem mittleren vierstelligen Bereich los. Nach dem kostenlosen KI-Ready-Check bekommst du eine feste Spanne für den nächsten Schritt, laufende Kosten für Server, Telefonie und Modelle eingerechnet.