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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieter

JANGER GmbH

KI-Services und Softwarelösungen
für den Mittelstand

B2BDeutsches RechtStand: März 2026
Auf einen Blick
Dienstleistungen nach § 611 BGB als Leistungsgrundlage
DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitung
Haftung begrenzt auf den Netto-Auftragswert

Diese AGB umfassen 16 Paragraphen und regeln alle Leistungen der JANGER GmbH im Bereich KI und Software.

Vertragliche Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der JANGER GmbH (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden. Sie gelten für die Erbringung von KI-Dienstleistungen, die Bereitstellung von Software und digitalen Produkten sowie für Beratungsleistungen.

(2) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B). Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsarten

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

(2) Sämtliche Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Anwendung von Werkvertragsrecht (§ 631 BGB) ist ausgeschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren dies ausdrücklich und schriftlich im jeweiligen Einzelvertrag für konkret bezeichnete Leistungsbestandteile.

(3) Der Anbieter erbringt Leistungen in folgenden Formen:

  • Projektbasierte Leistungen: Einmalige Aufträge mit definiertem Tätigkeitsumfang und Zeitrahmen, z.B. Beratung zu KI-Systemen, Unterstützung bei der Implementierung von Software oder Durchführung von Beratungsprojekten.
  • Retainer-Vereinbarungen: Laufende Dienstleistungsverträge mit einem monatlich vereinbarten Leistungskontingent zur kontinuierlichen Betreuung, Wartung oder Weiterentwicklung.
  • Abonnements (SaaS): Zeitlich wiederkehrende Bereitstellung von Softwarelösungen oder digitalen Produkten als Nutzungslizenz gegen monatliche oder jährliche Vergütung.
  • Digitale Produkte: Einmaliger Erwerb von Software, Templates, Dokumentationen oder anderen digitalen Erzeugnissen.

(4) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, dem Leistungsschein oder der Produktbeschreibung.

§ 3 Leistungserbringung

(1) Sämtliche Leistungen des Anbieters sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Der Anbieter schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine konkreten Ergebnisse, Kennzahlen oder messbaren Geschäftserfolge geschuldet. Angaben in Marketingmaterialien, auf der Website oder in Präsentationen des Anbieters (z. B. zu möglichen Einsparungen, Effizienzsteigerungen oder Leistungskennzahlen) stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien dar, sondern dienen ausschließlich der Veranschaulichung.

(2) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt. KI-basierte Ergebnisse werden nach bestem Wissen und Gewissen konfiguriert und optimiert.

(3) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass KI-Systeme probabilistisch arbeiten. Die Ergebnisse von KI-Anwendungen können im Einzelfall ungenau oder unvollständig sein. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit KI-generierter Ausgaben. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse eigenständig auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen, bevor er sie geschäftlich verwendet.

(4) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Anbieter informiert den Kunden rechtzeitig, wenn absehbar ist, dass vereinbarte Fristen nicht eingehalten werden können. Terminverzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, berechtigen den Anbieter zur entsprechenden Verschiebung der Termine.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und qualifizierte Dritte zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einzusetzen.

(6) Der Anbieter setzt zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge ein, insbesondere Large Language Models (LLMs) wie Claude (Anthropic), ChatGPT (OpenAI) und Gemini (Google). Diese werden als interne Hilfsmittel zur Analyse, Texterstellung, Programmierung und Qualitätssicherung verwendet. Der Anbieter nutzt ausschließlich Anbieter, die vertraglich zusichern, über die API eingegebene Daten nicht zum Training ihrer Modelle zu verwenden. Mit allen KI-Dienstleistern bestehen Data Processing Agreements gemäß Art. 28 DSGVO. API-Eingaben werden von den Anbietern nach maximal 30 Tagen automatisch gelöscht. Sämtliche KI-generierten Ergebnisse werden vom Anbieter fachlich geprüft, bevor sie an den Kunden übergeben werden. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne von Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der geltenden Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Bei projektbasierten Leistungen ist der Anbieter berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt in Rechnung zu stellen. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrags bei Auftragserteilung vereinbart werden.

(3) Bei Retainer-Vereinbarungen und Abonnements erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus, sofern nicht anders vereinbart. Nicht abgerufene Leistungskontingente aus Retainer-Vereinbarungen verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

(5) Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug des Kunden die weitere Leistungserbringung einzustellen oder den Zugang zu bereitgestellter Software zu sperren, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Daten, Informationen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere:

  • Zugangsdaten zu relevanten Systemen und Plattformen
  • Testdaten und Beispieldatensätze
  • Content, Texte, Bilder und sonstige Inhalte
  • Technische Dokumentationen und Schnittstellenbeschreibungen
  • Freigaben und Genehmigungen

(2) Der Kunde benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der zur Entscheidungsfindung befugt ist und dem Anbieter für Rückfragen innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Der Ansprechpartner ist namentlich im Einzelvertrag zu benennen.

(3) Sämtliche vom Anbieter angeforderten Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben sind vom Kunden innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Anforderung bereitzustellen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, ist der Anbieter berechtigt, betroffene Termine und Fristen entsprechend der eingetretenen Verzögerung zu verschieben.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen, insbesondere Datenschutz- und Urheberrechtsbestimmungen.

(5) Verzögerungen, die auf die Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters. Vereinbarte Termine und Fristen verschieben sich um den Zeitraum der durch den Kunden verursachten Verzögerung. Der Anbieter ist berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand nach Aufwand zu den im Vertrag vereinbarten Stundensätzen gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) An den im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werken (Software, Konfigurationen, Dokumentationen, Konzepte) erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt.

(2) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Methoden und Frameworks des Anbieters (nachfolgend "Anbieter-IP") verbleiben im Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält hieran ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks.

(3) KI-generierte Ergebnisse: An Ausgaben, die durch KI-Systeme erzeugt werden (Texte, Analysen, Auswertungen), erwirbt der Kunde das Nutzungsrecht im Rahmen des Vertragszwecks. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Ergebnisse urheberrechtlichen Schutz genießen oder frei von Rechten Dritter sind.

(4) Die vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalte verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht zur Erbringung der vereinbarten Leistungen.

(5) Kundendaten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 7 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

(2) Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden eine Beschreibung der getroffenen Maßnahmen zur Verfügung.

(4) Bei lokaler Installation von KI-Systemen auf der Infrastruktur des Kunden verbleiben sämtliche Daten auf den Systemen des Kunden. Der Anbieter greift nur im Rahmen vereinbarter Wartungs- und Supportleistungen auf die Systeme zu.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektbasierte Verträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Leistung gilt als erbracht, wenn der Anbieter die vereinbarten Tätigkeiten abgeschlossen und das Ergebnis übergeben hat.

(2) Retainer-Vereinbarungen und Abonnements können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz schriftlicher Abmahnung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(4) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch alle kundeneigenen Daten in einem gängigen Format zur Verfügung. Der Anbieter löscht kundeneigene Daten spätestens 90 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 9 Gewährleistung und Leistungsqualität

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Tätigkeiten den vertraglich vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt erbracht werden. Maßgeblich ist der Leistungsumfang gemäß Angebot oder Leistungsschein. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

(2) Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich unter konkreter Beschreibung der beanstandeten Leistung anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln beginnt die Frist mit der Übergabe der Leistung.

(3) Der Anbieter wird berechtigte Beanstandungen innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde eine Minderung der Vergütung verlangen.

(4) Ansprüche wegen Schlechtleistung verjähren 12 Monate nach Übergabe der jeweiligen Leistung.

(5) Beanstandungen, die auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden, auf unsachgemäße Nutzung oder auf Veränderungen durch den Kunden ohne Zustimmung des Anbieters zurückzuführen sind, begründen keine Ansprüche.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle nach Absatz 1 handelt. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, für wirtschaftliche Nachteile, die der Kunde durch die Verwendung von Leistungsergebnissen des Anbieters erleidet.

(4) Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach begrenzt auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Einzelauftrags bzw. bei laufenden Verträgen auf die in den letzten 12 Monaten gezahlte Netto-Vergütung. Dies gilt nicht für die Haftung nach Absatz 1.

(5) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung KI-generierter Ergebnisse entstehen, sofern der Kunde diese Ergebnisse ohne eigene, angemessene Prüfung verwendet hat. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ausgaben vor einer geschäftlichen Verwendung auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung zu prüfen. Dies gilt insbesondere für Texte, Analysen, Empfehlungen, Code und sonstige Ausgaben von KI-Systemen.

(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen oder technische Ausfälle, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.

(7) Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Konzepte, Know-how, Kundendaten und alle als vertraulich gekennzeichneten Unterlagen.

(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor der Zusammenarbeit bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden.

(4) Die Übermittlung vertraulicher Informationen an KI-Dienstleister (Anthropic, OpenAI, Google) über deren APIs im Rahmen der Leistungserbringung gemäß § 3 Abs. 6 stellt keine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung dar, sofern mit den Anbietern Data Processing Agreements bestehen und die Anbieter vertraglich zusichern, die Daten nicht zum Modelltraining zu verwenden. Der Kunde kann der KI-gestützten Verarbeitung seiner vertraulichen Informationen jederzeit schriftlich widersprechen.

(5) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren fort.

§ 12 Verfügbarkeit und Service Level (SaaS/Abonnements)

(1) Für Softwarelösungen, die als Abonnement bereitgestellt werden, strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an. Hiervon ausgenommen sind geplante Wartungsfenster, die der Anbieter nach Möglichkeit im Voraus ankündigt.

(2) Bei lokal installierten Systemen liegt die Verantwortung für die Verfügbarkeit der Hardware und Netzwerkinfrastruktur beim Kunden. Der Anbieter unterstützt im Rahmen vereinbarter Wartungsverträge.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die bereitgestellte Software weiterzuentwickeln und Änderungen vorzunehmen, sofern diese den vertraglich vereinbarten Funktionsumfang nicht wesentlich einschränken. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden vorab mitgeteilt.

§ 13 Abnahme und Abnahmefiktion

(1) Der Kunde hat jede vom Anbieter gelieferte Teilleistung (Beratungsergebnisse, Konzepte, Dateien, Websites u. Ä.) unverzüglich, spätestens jedoch binnen fünf (5) Werktagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich und substantiiert zu rügen.

(2) Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, gilt die jeweilige Teilleistung als vertragsgemäß genehmigt (Abnahmefiktion). Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.

(3) Rechte wegen versteckter Mängel sowie Ansprüche bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben von der Abnahmefiktion unberührt.

§ 14 Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden und das durchgeführte Projekt als Referenz auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 15 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen sowie Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgern, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden (Einzelverträge, Nebenabreden, Ergänzungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.